• Therapie bei schmerzhaft eingewachsenen und eingerollten Nägeln
• Therapie bei Druckstellen, Clavi und Rhagadenbildung
• Begleitende Warzentherapie
• Begleitende Nagel- und Fußpilzbehandlung
• Individuell angefertigte Orthosen zur Druckentlastung,
als Reibungsschutz, zur Korrektur von Fehlstellungen
• Nagelprothetik
BEHANDLUNG MIT ÄRZTLICHER HEILMITTELVERORDNUNG BEI:
– Diabetischem Fußsyndrom – Fußschädigungen durch Neuropathien – Fußschädigungen durch Querschnittssyndrom – Eingewachsenen, schmerzenden Nägeln = Unguis incarnatus
Wenn Sie die podologische Praxis aufsuchen, gibt es dafür gute Gründe:
• Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt, z.B. bei o.g. Diagnosen.
Er verordnet die „Podologische Therapie“, die nach dem Podologengesetz von 2002 nur von Podologen erbracht werden darf.
•Sie möchten die Behandlung Ihrer Füße einem Experten anvertrauen, der therapeutisch ausgebildet ist. Staatlich anerkannte Podologen haben ein Staatsexamen abgelegt. Sie sind verpflichtet an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen, um ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.
•Sie wissen, wie wichtig es ist, in einer Praxis mit hohem hygienischen Standard behandelt zu werden. Um eine podologische Praxis zu betreiben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können, sind viele Vorraussetzungen zu erfüllen: Die Räumlichkeiten werden vom Medizinischen Dienst abgenommen, es gibt genaue Vorschriften und Dokumentationspflichten zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Mobiliar und insbesondere der Instrumente. Ohne Einhaltung all dieser Bedingungen würde keine Kassenzulassung für die Praxis erteilt.