PODOLOGISCHE LEISTUNGEN

Die folgenden podologischen Therapien und Behandlungen
biete ich in meiner Praxis an:

•  „Podologische Komplexbehandlung“ bei:
   – Diabetischem Fußsyndrom
   – Neuropathien am Fuß
   – Fußschädigungen durch Querschnittssyndrom
•  Nagelkorrekturspangen bei ärztlicher Diagnose „Unguis incarnatus“
= schmerzhaft eingewachsenem Nagel
•  Therapie bei schmerzhaft eingewachsenen und eingerollten Nägeln
•  Therapie bei Druckstellen, Clavi und Rhagadenbildung
•  Begleitende Warzentherapie
•  Begleitende Nagel- und Fußpilzbehandlung
•  Individuell angefertigte Orthosen zur Druckentlastung,
als Reibungsschutz, zur Korrektur von Fehlstellungen
  Nagelprothetik

 

BEHANDLUNG MIT ÄRZTLICHER HEILMITTELVERORDNUNG BEI:

Diabetischem Fußsyndrom
Fußschädigungen durch Neuropathien
Fußschädigungen durch Querschnittssyndrom
Eingewachsenen, schmerzenden Nägeln = Unguis incarnatus

 

Wenn Sie die podologische Praxis aufsuchen, gibt es dafür gute Gründe:

Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt, z.B. bei o.g. Diagnosen.
Er verordnet die „Podologische Therapie“, die nach dem Podologengesetz von 2002 nur von Podologen erbracht werden darf.
Sie möchten die Behandlung Ihrer Füße einem Experten anvertrauen, der therapeutisch ausgebildet ist.
Staatlich anerkannte Podologen haben ein Staatsexamen abgelegt. Sie sind verpflichtet an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen, um ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.
  Sie wissen, wie wichtig es ist, in einer Praxis mit hohem hygienischen Standard behandelt zu werden.
Um eine podologische Praxis zu betreiben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können, sind viele Vorraussetzungen zu erfüllen: Die Räumlichkeiten werden vom Medizinischen Dienst abgenommen, es gibt genaue Vorschriften und Dokumentationspflichten zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Mobiliar und insbesondere der Instrumente. Ohne Einhaltung all dieser Bedingungen würde keine Kassenzulassung für die Praxis erteilt.

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